Paul Goldmann an Arthur Schnitzler, 19. 3. [1904]

Berlin, 19. März.

Mein lieber Freund,

Das Verbot des »Reigen« durch die Berliner Staatsanwaltschaft scheint sich nun wohl leider zu bestätigen? Ich bitte Dich, mir mitzutheilen, ob ich Dir in dieser Angelegenheit irgendwie dienen kann? Du weißt, daß, nach deutschem Recht, auf jede Confiscation ein Prozeß folgen muß. Es ist also dringend nöthig, daß Du oder Dein Verleger einen tüchtigen Rechtsanwalt als Berather nehmt, – womöglich einen, der auch ein |Wort politischer Opposition nicht scheut. Beispielsweise würde ich Heine empfehlen.
Schreibe mir, ob ich igendwelche Schritte in dieser Angelegenheit für Dich thun kann, – ob Du wünschest, daß irgend Etwas in den Berliner Blättern oder in der N. Fr. Pr. veröffentlicht wird?
Das Verbot richtet hoffentlich keinen großen materiellen Schaden mehr an, – im Gegentheil |wird es wohl, wie immer solche Verbote, auf das Buch erst recht aufmerksam machen.
Viele herzliche Grüße!
Dein
Paul Goldm
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