Edieren ist Interpretation. Das trifft im Allgemeinen zu, da jede Übersetzung in ein anderes Medium mit Bedeutungsverlust und -verschiebung einhergeht. Bei einer »schwierigen« Handschrift wie jener Arthur Schnitzlers trifft es auch im Besonderem zu. Eine Transkription dient dazu, jenen, die sich nicht eingelesen haben, Zugang zum Geschriebenen zu geben, indem eine Umschrift erstellt wird, die die Schriftzeichen, Bogen und Krakel in genormte Buchstaben übersetzt. Das ist eine Interpretation, weil die Gefahr falscher Lesungen durch die Editorinnen und Editoren ständig vorhanden ist. Bedeutsamer als gelegentliche Sinnverschiebungen durch falsche Entzifferung ist jedoch das Wegfallen einer zentralen Leseerfahrung der Adressatinnen und Adressaten: Wer einen Brief Schnitzlers erhielt, konnte diesen für gewöhnlich nicht lesen, sondern musste ihn entziffern. Zwar gibt es gute Gründe anzunehmen, dass Schnitzler versuchte, in seinen Briefen deutlich zu schreiben, doch heißt das nicht, dass diese ohne Störung des Leseflusses gelesen werden konnten. Stellvertretend sei die Klage Beer-Hofmanns angeführt, er habe Schnitzlers Brief »mehr erraten als gelesen«, ergänzt um die Nachzeichnung einer für ihn unleserlichen Stelle. Wer den Brief Schnitzlers liest, der Beer-Hofmann Kopfzerbrechen bereitete, sollte sich auch die Empfindung vergegenwärtigen, mit der die Antwort verfasst ist: Beer-Hofmann konnte sich nicht sicher sein, was in dem Brief stand und worauf er antwortete. Es wird einzelne Worte und Passagen in den Briefen geben, die vom Adressaten nicht gelesen, sondern als unlesbar übersprungen wurden. Manche Textstellen in den Briefen werden wohl durch unsere Edition zum ersten Mal wirklich »gelesen«.
Das Selbstverständnis, eine Interpretationshandlung als Kern des Edierens zu sehen, begründet die Notwendigkeit, die Eingriffe einer Edition offenzulegen und zu begründen, auch wenn es sich bloß um Entscheidungen von Relevanz und Negligenz handelt. Folgende Punkte benennen Bereiche, die in dieser Edition weitgehend unberücksichtigt bleiben:
Zu erklären, warum die genannten Punkte nicht erfasst wurden, fällt leicht. Letztlich verbirgt sich dahinter immer eine inhaltliche Abwägung von angenommenem Erkenntnisgewinn und Aufwand. Als Frage formuliert: Ist es klüger, ein Korrespondenzstück detailreicher zu erfassen, oder ein weiteres aufzunehmen? Die Abwägung von Zeitaufwand und Bedeutung ist in der Editionsarbeit immer wieder zu spüren. Zur Illustration ein Beispiel, das aus dem Verzicht auf die Wiedergabe des originalen Zeilenfalls herrührt: Würde dieser übernommen, könnten Uneindeutigkeiten, die in der Vorlage bestehen, auch in die Umschrift überführt werden, etwa, wenn ein Satz bis zum Zeilenende geht und wir entscheiden, ob in der nächsten Zeile ein neuer Absatz beginnt oder nicht. Das heißt nicht, dass wir die Beibehaltung des Zeilenfalls nicht vorgezogen hätten, sondern nur, dass uns der zu erwartende Erkenntnisgewinn nicht mit dem einhergehenden Aufwand in Einklang zu stehen scheint.
Ein Vergleich mit der gedruckten Edition des Briefwechsels zwischen Arthur Schnitzler und Hugo von Hofmannsthal1 kann dazu beitragen, sich der Zeitgebundenheit der editorischen Praxis bewusst zu werden. In der früheren Edition waren folgende Praktiken selbstverständlich:
Warum die gegenwärtige Editionspraxis es ablehnt, Text zu konstruieren, der sich in der Vorlage nicht findet, erschließt sich ohne weitere Erläuterung. Die Frage der Rechtschreibung würde vielleicht wenig Aufmerksamkeit verdienen, hätte Schnitzler nicht auf eine unerwartete Weise historisch recht bekommen. In Wien galten ab 1879 eigene Rechtschreibregeln, die unter anderem auch die Heyse’sche ss/ß-Schreibung vorsahen, während in Preußen und Deutschland nach den Regeln Adelungs geschrieben wurde. Schnitzler und die meisten seiner österreichischen Freundinnen und Freunde unterschieden nur anhand des vorangehenden Vokals, ob »ss« oder »ß« gesetzt wurde. 1904 wurde auch für Österreich das Adelung’sche Regelwerk verbindlich, ohne dass Schnitzler dies übernommen hätte. Da aber seit 1996 in Deutschland erstmals und in Österreich neuerlich auf Heyse geändert wurde, ist die Buchedition von 1964 weiter von der heute geltenden Norm entfernt als der ursprüngliche Text Schnitzlers.
Diese Fragestellungen gehören in größere Zusammenhänge der Editionsforschung und -praxis gestellt, die selbstverständlich weniger linear verlaufen, als es hier den Anschein haben mag, und die nicht einfach nach »vorne« projiziert werden können. Sie helfen dem Bewusstsein, mit der Edition nicht am Ende eines Textes zu stehen – nicht die definitive, finale Fassung vorlegen zu wollen –, sondern auf dem Weg dorthin zu sein. Lange war die Editionslandschaft geprägt durch die rivalisierenden Ansätze von Winfried Woesler und Hans Zeller. Während Woesler die »Materialität« in den Vordergrund seiner Überlegungen2 gestellt hat, damit die nichttextuellen Merkmale des Zeugen in einem beigefügten Apparat und damit in Abgrenzung von den zu jener Zeit üblichen Studien- und Leseausgaben präsentiert werden, ging Zeller einen anderen Weg.3 Bei ihm steht die »Authentizität« im Vordergrund: der optisch erkennbare Schreibprozess. Die strenge Formalisierung Woeslers, die die Aufgabe der Editorinnen und Editoren – eben diesen Prozess erfahrbar zu machen – in die Mitteilungen unter den eigentlichen Text verlegt, führt nach Zeller dazu, dass der Autor-Text atomisiert werde und die Beschreibungen der Herausgeberinnen und Herausgeber an entfernter Stelle als irrelevant und zusammenhanglos erscheinen. Eine solche Gestaltung steht nicht nur der umfassenden Lektüre entgegen, sondern vor allem einer sinnlichen Aneignung des Textes, wie sie der ursprüngliche Empfänger, die ursprüngliche Empfängerin des Briefes, der Postkarte etc. zu leisten imstande war. Zellers »integrale Darstellung« soll es erlauben, den ursprünglichen Leseeindruck der Adressatinnen und Adressaten möglichst adäquat nachzuvollziehen. So werden beispielsweise Korrekturen des Autors oder der Autorin – anders als bei Woesler – grundsätzlich im Brieftext selbst dargestellt (mittels einer überschaubaren Anzahl graphischer Zeichen). Diese modifizierte Form der Wiedergabe soll den Leserinnen und Lesern den Schreib- und den Leseprozess vollumfänglich erfahrbar machen. Alle Änderungen und Verschreibungen, auch belanglose, sind im Text verzeichnet, weil auch sie das Gesamtbild des Originals bestimmen.
In Buchform sind diese Ansätze nicht miteinander vereinbar. In einer digitalen Edition hingegen schon. Beide Präsentationsformen finden sich auch in der hier vorgestellten Edition: Um »von Woesler zu Zeller« und zurück zu wechseln, bedarf es lediglich einer Anpassung der Ansicht in den »Einstellungen«. Aus einer technischen Sicht wird damit zwar die Darstellung verändert, die zugrundeliegenden Inhalte sind jedoch ident. Das weist einmal mehr auf den seit Jahrzehnten geläufigen Stehsatz vom »medium als message« hin und bedeutet hier, dass der eigentliche, fixe Inhalt der Edition, die Umschrift, nicht in der Leseansicht zu finden ist, sondern in der für die Rezeption und Lektüre ungeeigneteren TEI-Ansicht.
In einer Zusammenführung der bisherigen Überlegungen kann das Verständnis der hier vorliegenden Edition so summiert werden: Im Zentrum steht (wie bei der édition génetique) das Faksimile des Originals. Die Aufgabe der Edition besteht darin, Zugang zu schaffen, indem bestimmte Teile des Faksimiles herausgenommen, gedeutet und lesbar(er) gemacht werden. Die Entfernung zwischen Faksimile und Ansicht nimmt zu, je weniger Textphänomene berücksichtigt werden. Zugleich sinkt die Hürde der Rezeption. Mit der Leseansicht und den möglichen Anpassungen ebendieser befriedigt die Edition angenommene Lesehaltungen. Die default-Leseansicht verzichtet auf textkritische Auszeichnungen und fast alle editorischen Zeichen und liefert damit einen »unverstellten« Text. Die als Links hinterlegten Registereinträge funktionieren zwar und öffnen ein Fenster mit weiteren Informationen, sind aber nicht separat gekennzeichnet. In den »Einstellungen« unterhalb des edierten Texts kann die Textansicht adaptiert werden. Dadurch können alle oder nur ausgewählte textkritische Annotationen wiedergegeben und erwähnte Entitäten farblich hervorgehoben werden. Nähere Informationen zu möglichen Anpassungen der Textansicht befinden sich unter »Ansichten«. Eine Liste im Bereich »Entitäten« unterhalb des Textes erlaubt zudem, die erwähnten Personen, Werke, Institutionen und Orte in ihrer lemmatisierten Form zu überblicken. Dies soll einen schnelleren Überblick über die im betreffenden Stück erwähnten Entitäten ermöglichen.
Die Frage der wissenschaftlichen Zitierung wird durch die verschiedenen Darstellungsmöglichkeiten vor ein besonderes Problem gestellt. Genau genommen müsste die TEI-Datei zitiert werden, da es sich bei den anderen nur um Realisierungen einer gemeinsamen Quelle handelt. Zusätzlich wäre eine Versionierung notwendig, sodass die jeweils gültige Fassung der Datei zitiert werden kann. Wir verzichten aus zwei Gründen darauf: Einerseits zweifeln wir aus pragmatischen Gründen daran, dass in Editionsprinzipien festgehaltene Zitiervorschläge ausreichend wahrgenommen werden. Andererseits gilt für uns der Vorrang des Faksimiles über die Umschrift. Die Zitierung des Faksimiles erscheint uns sinnvoller und wir erwarten von guter wissenschaftlicher Praxis ohnedies, dass die Zitate nicht unkritisch, sondern nur in Abgleich mit dem Faksimile verwendet werden. Unterhalb der Korrespondenzstücke befindet sich jeweils ein Zitiervorschlag. Möglich ist natürlich auch, mit Hilfe der Archivsignatur und des Faksimiles nach dem Archivzeugen zu zitieren und uns, als Mittelsleute, außen vor zu lassen. Denn – hier schließt sich der Kreis allgemeiner Überlegungen, die dieser Edition vorangestellt sind – wir verstehen unsere Edition mit ihrer Umschrift zwar als die vollständigste, die es bislang gab, und dabei doch nur als Zwischenstand. Er ist mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, die zur Weiterarbeit, Verfeinerung und Überarbeitung einladen soll. Deswegen ist auch die detaillierte Aufstellung der benutzten TEI-Elemente und ihrer Verwendung integraler Bestandteil dieser Edition, obgleich sie nur für wenige von praktischem Nutzen sein wird. Diese Edition nimmt für sich in Anspruch, das zum Zeitpunkt des Projektendes komplette Wissen zu den erhaltenen Korrespondenzstücken abzubilden und damit alle früheren Editionen zu übertreffen. Zugleich handelt es sich um eine Etappe, nicht um das Ziel.
Die hier vorliegende Edition der Korrespondenz Arthur Schnitzlers mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern vereint (Stand Mai 2024) mehr als 3.600 Briefe, Karten, Telegramme, Widmungen etc. Ziel ist es, Schnitzlers Schreibwerkstatt innerhalb eines Netzwerks zeitgenössischer Berufskolleginnen und -kollegen betrachten zu lassen. Dabei geht es nicht nur darum, die Korrespondenzen als Material für Biografisches und Werkgenetisches zu verstehen, sondern ihnen auch einen Stellenwert als eigene Kommunikationsform und als eigenen Forschungsgegenstand einzuräumen. Das gilt sowohl in Bezug auf Schnitzler, als auch auf die Einbettung in das, was zwei Jahrhunderte früher als république des lettres gefeiert wurde, in eine Welt, in der der schriftliche Austausch dazu diente, sich innerhalb einer Gemeinschaft Gleichgesinnter zu bewegen, zu positionieren und in Beziehung zu setzen. Das gelingt einer solchen Edition schon dadurch, dass Korrespondenzen mit anderen prominenten Figuren stets zumindest die beiden jeweiligen Forschungsbereiche verknüpfen. Darüber hinaus sind die Korrespondenzstücke eingebettet in das Korrespondenznetzwerk www.correspSearch.net der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, in dem gegenwärtig (7. Mai 2024) über 240.000 Briefversionen aus allen Zeiten erfasst sind. Abgesehen von der Auffindbarkeit der Briefe über die verschiedenen Suchmöglichkeiten der erwähnten Plattform ermöglicht der Menüpunkt »Chronik« bei jedem Korrespondenzstück auf unserer Webpräsentation einen schnellen Sprung in die Datenbank von correspSearch. Der Link führt zu weiteren veröffentlichten Briefe aus dem jeweiligen Zeitraum in anderen Editionen. Ebenso findet sich hier ein Link auf Zeitungen und Zeitschriften vom selben Tag, die in ANNO (Österreichische Nationalbibliothek) vorhanden sind.
Grundlegend gilt: Die Wiedergabe sämtlicher in diesem Projekt präsentierter Texte folgt dem (bis auf marginale Ausnahmen, wenn die Rechte nicht erworben werden konnten) beigefügten Farbfaksimile des Originals.
Für die Transkription wurde die diplomatische Umschrift gewählt: Eigentümlichkeiten der Schreibweise, variierende Schreibungen und Interpunktion wurden unverändert übernommen. Die bei Schnitzler häufig vorkommende Verschleifung von Endsilben (etwa »Verwendg« statt »Verwendung«) bleibt erhalten. Ignoriert wurden Worttrennungen am Zeilenende, da der Zeilenfall der Vorlage nicht abgebildet wird. Verzichtet wurde außerdem auf die Wiedergabe von doppelten Bindestrichen, da diese vor allem am Zeilenende zum Einsatz kommen und folglich in den meisten Fällen nicht zu berücksichtigen sind. Die wenigen verbleibenden doppelten Trennstriche werden als einfache gesetzt. Gedankenstriche sind generell auf die Länge von Halbgeviertstrichen (»–«) normalisiert.4 Stillschweigend ergänzt wurden minimale Fehlstellen bei Buchstaben wie fehlende Punkte über »i«, Striche bei den Umlauten, gelegentlich Geminationsstriche von »m« und »n«, doch stets nur, wenn damit keine semantische Verschiebung (»möchte«/»mochte«) einhergeht. U-Striche, die eigentlich verlässliche Indikatoren für die Unterscheidung zwischen »u« und »ü« darstellen, sind in der Wiedergabe übergangen. Im Zweifel empfiehlt sich hier, wie auch sonst, ein Blick auf das Faksimile. Eingegriffen haben die Herausgeberinnen und Herausgeber möglichst sparsam und alle Eingriffe sind dokumentiert. Nicht Rechtschreibkorrektur, sondern die Beseitigung von unbeabsichtigten Störungen der Lesbarkeit bildet das Kriterium. Beispielsweise wurde emendiert, wenn die Anrede (Sie) und das Pronomen (sie) verwechselt wurde, da dies sonst bei der Lektüre wohl erst durch mehrmaliges Studium des ganzen Satzes vorgenommen werden kann. Einen ähnlich gelagerten Fall stellen Ergänzungen eines Kommas zur Vermeidung von Missverständnissen dar. Alle diese Eingriffe sind verzeichnet. In jedem Fall bleiben Eigentümlichkeiten der Schreibweise, variierende Schreibungen und Interpunktion unverändert. Auch Abkürzungen – insbesondere »u.« und »u« für »und« – werden stets beibehalten und nicht ausgeschrieben.
Zwangsläufig haben wir es mit vielen unterschiedlichen Handschriften zu tun. Es wird innerhalb der Handschrift einer Person versucht, bei den besonderen Merkmalen konsistent zu bleiben. Schwer fällt das besonders dann, wenn es nur wenige Belegstücke gibt und die Entscheidung, ob eine Kurrentschrift oder eine idiosynkratische Mischform aus lateinischen und Kurrentelementen vorliegt, nicht sicher zu treffen ist. Die Schreibung von Namen variiert um 1900 noch stark. So schreibt Schnitzler den Namen einer seiner wichtigsten Briefpartnerinnen und -briefpartner in den Anschriften zumindest in drei verschiedenen Varianten – unter Berücksichtigung der Gemination wären es noch mehr: »Beer-Hofmann«, »Beer Hofmann«, »Beerhofmann«. Auch Umlaute und »ß« bzw. »ss« werden nicht konsequent eingesetzt (etwa »Großmann« und »Grossmann«). In allen diesen Fällen wurde nicht eingegriffen. Allerdings findet sich im Register stets die heute übliche Form.
Alle Briefeditionen, auch diejenigen, die sich des Internets als Präsentationsmedium bedienen, stehen vor einem Problem, insofern sie sich im Zeitraum ab etwa 1880 bewegen. In jener Epoche wurde im gesamten deutschen Sprachraum die »Deutsche Schreibschrift« (»deutsche Kurrentschrift«) geschrieben, die sich seit Beginn der Neuzeit in Österreich, Deutschland und der Schweiz gegen die heute wieder gebräuchliche »Lateinische Schreibschrift« durchgesetzt hatte.5 Dessen ungeachtet gab es Autorinnen und Autoren, die sich der lateinischen Schrift bedienten oder zumindest zwischen beiden Schrifttypen während des Schreibens regelmäßig wechselten. So war es für manche in deutscher Kurrentschrift schreibende Autorinnen und Autoren in ihren Briefen durchaus selbstverständlich, Namen, Adressen und (Buch-)Titel sowie Fremdwörter zur Verdeutlichung in lateinischer Schrift hervorzuheben; einige gingen noch darüber hinaus, indem sie alle ihnen relevant erscheinenden Wörter durch einen Schriftwechsel betonten. Jene, die die lateinische Schrift verwendeten, verzichteten für gewöhnlich auf die Möglichkeit, Wörter durch einen Wechsel des Schriftsystems zu betonen. Die in einem Korrespondenzstück verwendete Grundschrift findet sich in der jeweiligen Beschreibung. Auf eine visuelle Differenzierung durch Wiedergabe in unterschiedlichen Schriften verzichten wir. Betonende Schriftwechsel innerhalb des Textes sind aber als Kapitälchen gesetzt. Für den Schriftwechsel gibt es verschiedene Marker, wobei die Realisierung von »e« und »h« am deutlichsten zur Differenzierung zwischen deutscher und lateinischer Schreibschrift geeignet sind. Ob in jenen wenigen Fällen, bei denen keine solche klare Unterscheidung möglich ist, ein Schriftwechsel angenommen wird oder nicht, wurde immer in Einzelfallbetrachtung und mit Blick auf den Briefzusammenhang getroffen.
Die diplomatische Umschrift berücksichtigt einige Eigenheiten der deutschen Kurrentschrift. Das Lang-s (»ſ«) wird, insofern die textkritischen Annotationen aktiviert wurden, ebenso dargestellt wie etwa Geminationsstriche (»m̅«, »n̅«), da es sich dabei um distinkte Zeichen handelt. Die Schwierigkeit, zwischen »ß« und »ſs« (und daraus im Weiteren »ss« in der Leseansicht) zu unterscheiden, wurde durch Studium des zweiten Buchstabens gelöst. Wenn dieser mit abfallenden Linien zur Grundlinie oder darunter ausläuft, handelt es sich um ein »ß«. Umgekehrt, wenn der letzte Punkt des Zeichens oberhalb des Schluss-S liegt, wurde von einem runden S ausgegangen. In der Praxis ergibt dies weitgehend den gültigen Regeln entsprechende Ergebnisse.
Die nicht immer eindeutige Unterscheidung zwischen »ſs« und »ß« soll an einem Sonderfall kurz betrachtet werden. Mehrfach lässt sich in unserem Corpus eine kleine Straße als »…gaße« bzw- »…gaſse« finden, wobei beide Schreibweisen falsch sind. Weiters verkompliziert wird das dadurch, dass das »ſ« in der lateinischen aussieht, wie das »h« in der deutschen Schreibschrift. Wir orientieren uns daran, ob der Schreiber, die Schreiberin auch sonst »ſ« setzt, sodass diese Person bei Uneindeutigkeit »…gaſse« schreibt. Trifft das nicht zu, wird das falsche, aber geläufige »…gaße« gesetzt.
Sowohl für deutsche als auch für die lateinische Kurrentschrift gilt, dass gelegentliche, aus der Drucktypografie übernommene Realisierungen von Umlauten (»ä«) als Digraphe (»ae«) in ihrer Umsetzung als Groß- oder Kleinbuchstaben erhalten bleiben.
Bei Korrekturen werden unterschiedliche Textschichten berücksichtigt. Im häufigsten Fall haben wir eine Überarbeitungsschicht, in der etwa nachträglich ein Wort oder Gliedsatz eingeschoben oder ersetzt wurde. In diesem Fall wird die letzte Schicht ediert, wobei die frühere Schicht innerhalb des Textes durch kritische Zeichen verzeichnet ist (so wird in der angepassten Textansicht durch Hochstellung vor einem Wort auf einen überschriebenen Text verwiesen). In den Fällen, in denen eine Schreibkraft eingesetzt wurde, werden die Schreibvorgänge dieser Person als eine Textschicht gewertet (in der Annahme, dass Korrekturen nur einer Überprüfung der Textvorlage oder einer Behebung von Hörfehlern beim Diktat geschuldet sind). Eine Überarbeitung des Textes durch die Verfasserin oder den Verfasser wiederum wird als zweite Textschicht ediert. Sollten sich zusätzlich noch weitere Schichten finden, ist das im Einzelfall im Stellenkommentar dokumentiert.
Neben dem bisher Gesagten gelten folgende Regeln:
Nicht entzifferter Text – etwa weil er durch Überschreibung oder Streichung unleserlich geworden ist –, wird mit dem Malzeichen (»×«) ausgedrückt. Dabei entspricht ihre Anzahl der (vermuteten) Anzahl der ungelesenen Buchstaben.
Bei Textverlust, wie er häufig durch Abriss oder durch Tintenflecke vorkommt, stehen die ergänzten Textteile in der angepassten Textansicht in eckigen Klammern.
Die Behandlung von Typoskripten folgt weitgehend dem bereits Gesagten. Der Text der Schreibmaschine wird mit der ersten Korrektur durch die Typistin kollationiert und als eine Schicht betrachtet. Diese Korrekturen werden zwar in der Beschreibung erwähnt, aber nicht in der Umschrift nachvollziehbar gemacht. Typische Fehler der Schreibmaschine wie Buchstabenverdreher oder unterbliebene Spationierung werden emendiert.
Die jeweilige Genese der Abschriften ist oft nicht genauer zu bestimmen. Nachweislich ließ Schnitzler solche selbst erstellen. Die Motivation dahinter dürfte nicht nur ein stark ausgeprägtes Nachlassbewusstsein gewesen sein, sondern zudem pragmatischeren Gründen geschuldet sein. Wenn er mit dem Schreiben nicht nachkam und die Sekretärin Frieda Pollak beschäftigen wollte, gab er ihr Abschreibaufgaben aus dem Nachlass. Manche Abschriften sind erst nach seinem Tod erstellt worden, dafür wurden frühere weggeschmissen. Auch Abschriften von Abschriften wurden gemacht, zum Teil in Vorbereitung von Buchausgaben. Wir verzichten auf die detaillierte Erfassung, da die Reichweite der Abschriften beschränkt war, und überprüfen nur, ob in den Abschriften Korrespondenzstücke enthalten sind, deren Originale verloren sind. In diesen Fällen erscheinen sie in der Gestalt der Abschrift in unserer Edition. Dabei wird die Genauigkeit der Wiedergabe dem Status des Zeugens angepasst und öfter emendierend eingegriffen, wobei auch diese Eingriffe verzeichnet sind. Davon betroffen sind etwa Namen, wenn offensichtlich ein Missverständnis vorliegt. Es wird aber nicht versucht, angenommene Eigenheiten des Originals zu rekonstruieren.
Telegramme haben als Besonderheit, dass die Übermittlung und der Inhalt nicht säuberlich voneinander getrennt werden können – ihr Text liegt nur in der übermittelten Form vor. Die Zeile über der Nachricht enthält neben – für Laien und Laiinnen für gewöhnlich undeutbaren – Ziffernfolgen (Informationen über Aufgabenummer und Wortzahl, teilweise in Bruchform) – mit Absende- und Empfangsort, Monatstag und Uhrzeit durchaus Angaben, die von dem Empfänger oder der Empfängerin des Telegramms rezipiert und gedeutet wurden. Deswegen werden sie wiedergegeben. Unterschieden wird jedoch anhand der Bereiche des Vordrucks: Alles im Textfeld wird zeichengetreu, einschließlich zu erkennender Start- und Schlusszeichen (»+«, »=«) wiedergegeben. Die Adressierung wird als Adresse aufgenommen. Die für den dienstlichen Gebrauch vorgesehenen Bereiche, bei denen Angaben zu Empfang und Versand und die jeweils beteiligten Beamtinnen und Beamten gemacht werden, landen wörtlich in der Beschreibung des Korrespondenzstücks. Sofern der Lückentext des Formulars beim Ausfüllen berücksichtigt wurde, einschließlich der gedruckten Vorlage. Ausgelassen werden nur fortlaufende Nummern der Telegramme.
Die verschiedenen verwendeten Postsendungen werden in der Beschreibung des jeweiligen Korrespondenzstücks berücksichtigt. Während die Einteilung in Brief, Bildpostkarte, Visitenkarte oder Telegramm als verständlich vorausgesetzt werden kann, führen »Briefkarte« und »Kartenbrief« zu Verwechslungen. Bei einer »Briefkarte« handelt es sich um eine leere Karte, die wie Briefpapier eingesetzt wurde. Eine Karte mit Vordruck, um eine Adresse zu vermerken, ist eine »Postkarte«, früher auch oft mit dem Aufdruck »Correspondenz-Karte« bedruckt. Wenn umseitig eine Abbildung vorhanden ist, sprechen wir von einer »Bildpostkarte«. Eine Besonderheit bei den Bildpostkarten sind die Motive. Für gewöhnlich wird der gedruckte Bildtext übernommen, auch wenn dieser nicht auf der Ansichtsseite, sondern auf der Adressseite vermerkt ist. In wenigen Fällen, in denen ein solcher Text nicht vorliegt, findet sich in der angepassten Textansicht in eckigen Klammern ein konstruierter Titel.
Bei einem »Kartenbrief« wiederum handelt es sich um eine Mischform zwischen Karte und Brief, die man sich so vorstellen kann, dass auf eine Seite eines Blattes Papier der Nachrichtentext geschrieben, dieses dann in der Mitte der Längsseite zusammengefaltet und verklebt wurde; auf der nun zu sehenden Seite wurden Adresse und Briefmarke angebracht und der Kartenbrief konnte so – unter Wahrung des Postgeheimnisses – verschickt werden.
Die Begriffe, die für die ersten Seiten eines Buches verwendet werden, sind nicht universal einheitlich und sorgen für Unklarheiten. Während eine Widmung am Titelblatt noch einfach zu ermitteln ist, ist eine Widmung am Umschlag schon weniger klar: vorderer oder hinterer Umschlag? Auf der Lasche, zunindest hypothetisch: auf der Innenseite? Ähnlich verhält es sich beim Vorsatzblatt (auch fliegendes Blatt genannt): hier könnten theoretisch die linke Seite, die rechte Seite und die Rückseite der rechten Seite gemeint sein. (Für gewöhnlich ist es die Vorderseite der rechten Seite.) Auch beim Schmutztitel wird es schnell unscharf: Ist ein leeres Blatt, das dem Buchblock vorangestellt ist und offensichtlich dazu dient, den Schmutz abzuhalten, deswegen gleich als Schmutztitel zu werten und kann es in Folge mehrere Schmutztitel geben? Oder muss der Schmutztitel bedruckt sein und wenn, genügt das Verlagslogo, um aus einem Blatt ein Schmutztitel zu machen? Auch hier geht man zumeist implizit davon aus, dass die rechte Vorderseite gemeint ist. Um also aus den genannten Unschärfen wenn schon nicht eine Tugend, so doch ein System zu machen, so verwenden wir folgende Nomenklatura, von außen nach innen: Umschlag, Vorsatzblatt (das Verbindungsblatt zwischen Bucheinband und Buchblock und weitere leere Blätter vor bedruckten Blättern), Schmutztitel (alle bedruckten Blätter zwischen Vorsatzblatt und Reihentitelblatt oder Titelblatt), Reihentitelblatt (die linke Seite vis-à-vis des Titelblatts), Titelblatt, Einlegeblatt. Eine detailliertere Auswertung (samt einer Erläuterung, welchen semantischen Mehrwert diese hat), legen wir gerne in die Hände zukünftiger Forscherinnen und Forscher.
Orientierungspunkt für unsere Edition ist das Dokument zum Zeitpunkt seines Versands. Spätere Zufügungen werden in der Beschreibung anhand folgender Typen kategorisiert: »Beilage«, »Versand«, »Zusatz von Empfängerin oder Empfänger«, »Zusätze aus der archivalischen Verwahrung«.
»Versand« enthält Angaben zum Versandweg (»Rohrpost«, »Einschreiben«, »Ohne postalischen Übermittlungsvermerk«). Briefmarken und nicht deutbare Übermittlungsvermerke, etwa mit blauem Buntstift angebrachte Ziffern auf Postkarten, bleiben unbeschrieben. Poststempel werden wiedergegeben, wobei mehrere Abdrucke des gleichen Stempels zu einem zusammengefasst werden und Daten nach Möglichkeit vervollständigt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die ergänzten Teile erkennbar sind.
Unter »Zusatz von Empfänger oder Empfängerin« werden Angaben verstanden, die nach dem Erhalt angebracht wurden. Darunter fällt etwa ein Vermerk, wann das Korrespondenzstück beantwortet wurde, oder auch eine Antwortskizze. In Schnitzlers, aber beispielsweise auch in Hermann Bahrs Nachlass, sind Stichwörter in den Korrespondenzstücken mit rotem Buntstift unterstrichen. Das diente einer Verschlagwortung, die es beschleunigen sollte, Aussagen über ein bestimmtes Werk oder eine Person aufzufinden. Selbst wenn Schnitzler mit Rotstift unterstrichen haben dürfte, weil er auf demselben Blatt auch andere Dinge mit demselben Rotstift vermerkte, können wir natürlich bei keiner Unterstreichung die Entscheidung treffen, ob diese von Schnitzler oder von der Sekretärin durchgeführt wurde. Da aber solche Eingriffe auf den Korrespondenzstücken nur von Schnitzler oder in dessen Einverständnis und unter dessen Anordnung geschehen konnten, ist es nebensächlich, wer nun tatsächlich die Unterstreichung tätigte. Umso mehr trifft dies zu, weil wir auf die genaue Wiedergabe der Unterstreichungen verzichten, da uns kein Fall untergekommen ist, in dem eine von der Absicht der einfachen Verschlagwortung abweichende Praxis vorliegt.
In unserer Vorstellung wurden die Ergänzungen zeitnah zum Erhalt des Briefes gesetzt, doch ist dies eine Hypothese. Für eine spätere Zuordnung spräche, dass Schnitzler teilweise die Briefe nummeriert hat und man hier also von einer gemeinsamen Durchsicht der gesamten Korrespondenz ausgehen könnte, sodass für die Unterstreichung ein späterer Zeitpunkt als der Erhalt anzunehmen wäre. Auch das ist nicht verlässlich zu belegen, geschweige denn die Möglichkeit, verschiedene Schichten solcher Hinzufügungen auszumachen. Es muss daher offen bleiben und sich mit dem letzten wichtigen Bereich der späteren Ergänzung verzahnen, nämlich mit der Anbringung von Ordnungssystemen und in manchen Fällen Entzifferungen. Diese wurden, von namentlich nicht bekannten Archivmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, üblicherweise mit Bleistift angebracht, ebenso wie Archivsignaturen. Da diese Signaturen bereits an anderer Stelle im Beschreibungsteil der edierten Briefe Erwähnung finden, werden sie nicht wiederholt. Das gleiche gilt für Besitzstempel der bestandhaltenden Institution. Sehr wohl angeführt werden Datierungen, Umdatierungen und Nummerierungen und Zählungen, die nicht als Platzhalter einer Signatur genommen werden können. Teilweise dürften sie die Funktion gehabt haben, als Konkordanz einer maschinenschriftlichen Transkription zu dienen, teilweise dürften sie einzig der Zählung und Ordnung gedient haben.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Datierung von Korrespondenzstücken gelegt. Das beinhaltet den Versuch, durch andere intrinsische und extrinsische Faktoren das Datum abzuleiten, etwa wenn bestimmte Ereignisse Erwähnung finden. Gerade Poststempel sind dabei wichtige Hinweisgeber, wobei diese nicht zu erkennen geben, ob ein Korrespondenzstück vom selben Tag oder noch vom Vortag stammt und ihnen auch nicht uneingeschränkt zu vertrauen ist, wie an den Briefen und ersichtlich wird. Schnitzler datierte viele Korrespondenzstücke, die er erhalten hatte, mit Bleistift. In den meisten Fällen dürfte er das Absendedatum festgehalten haben, teilweise jedoch auch das Empfangsdatum oder seine Datierung aus (nicht immer mit letzter Gewissheit entzifferbaren) Stempeln bezogen haben. Solche Datierungen erweisen sich, sofern sie sich mit anderen Mitteln verifizieren lassen, als zumeist verlässlich. Das drücken wir dadurch aus, dass die Datumsangabe des Briefes zwar in eckigen Klammern steht und damit auf die Quelle des Datums aus zweiter Hand verweist, nicht aber zusätzliche Unsicherheit vermittelt wird, wie es bei gänzlich ermittelten Datierungen der Fall ist. Wenn das Datum durch Schlussfolgerung ermittelt wurde, so kennzeichnet ein Fragezeichen in der Angabe, wie weit die Unsicherheit reicht. Ein Fragezeichen bei der Jahresangabe bedeutet, dass das ganze Datum, eines beim Monat, dass Tag und Monat, eines beim Tag, dass dieser unsicher ist. Steht das Fragezeichen links vor einem Punkt in der Datumsangabe, so ist nur die linke Ziffer unsicher.
Jegliche Datierung, die die Herausgeberinnen und Herausgeber getätigt haben und die sich nicht durch das unmittelbar vorangehende und unmittelbar folgende Korrespondenzstück der Korrespondenz oder der Gesamtedition ergibt, hat eine Begründung im Kommentarbereich, der an einem für die Datierung maßgeblichen Punkt ansetzt.
Einen Sonderfall stellen die Bleistift-Datierungen Schnitzlers bei seinen eigenen Briefen an Hofmannsthal dar. Diese wurden bei der Durchsicht der Gesamtkorrespondenz nach dem Tod des Briefpartners im Jahr 1929 angebracht.
Briefköpfe werden vollständig transkribiert, da sie einen Textinhalt haben, der für die Rezeption der Empfängerin, des Empfängers relevant war. Brieffüße werden an das Ende des Korrespondenzstücks gesetzt. Beide werden nur einmal wiedergegeben, auch wenn sie auf mehreren Seiten zum Einsatz kommen.
Unterschiedliche Fußnotenzeichen im Brieftext – etwa »⋅)«, »*« – werden nicht nachgebildet, sondern durch Zähler ersetzt. Gleichermaßen folgt der Inhalt der Fußnote nicht auf dem jeweiligen Blatt, sondern wird am Ende des Korrespondenzstücks geschlossen wiedergegeben.
Schnitzler (wie die meisten anderen Briefpartnerinnen und -partner) hat die Umschläge der an ihn gerichteten Briefe vernichtet, weswegen dieser Punkt nur in wenigen Fällen eine Rolle spielt. Als Ausnahme ist an erster Stelle Richard Beer-Hofmann zu nennen, der die Briefumschläge aufbewahrt hat. Die Adressen darauf werden analog mit jenen auf Postkarten behandelt: Sie werden verzeichnet, wobei die Absendeadresse vor der Empfangsadresse steht.