Innerhalb der
dramatischen Autorengenossenschaft
soll
es statutengemäss ein Schiedsgericht ins
Leben gerufen werden, ungefähr nach den Prinzipien, wie sie in den beiliegenden
Statuten des Bühnenschiedsgerichtes ausgesprochen sind. Als Obmann dieses
Schiedsgerichtes soll ein Berufsrichter fungieren und ich habe mir erlaubt in
der Vorstandssitzung,
wo diese Angelegenheit zur Sprache kam, Sie, lieber Herr Doktor, als denjenigen
zu nennen, der mir für ein solches Amt schon dadurch höchst geeignet erschiene,
weil in Ihnen eben Eigenschaften eines dramatischen Autors und eines Richters
sich vereinen. Man hat mich ersucht unverbindlich bei Ihnen anzufragen, ob Sie
geneigt wären ein solches Amt eventuell zu übernehmen. Ist es gewissermassen
auch ein Ehrenamt, so soll es keineswegs ein unbesoldetes sein; nach ungefährer
Berechnung dürften im Jahre 10–20 Fälle zur schiedsrichterlichen Verhandlung
kommen und es wird auch daran gedacht, eventuell nicht einen, sondern zwei
Vorsitzende zu ernennen, so dass sich also die Arbeit verteilen würde. Bitte
schreiben Sie mir recht bald, wie Sie sich prinzipiell zu dieser Angelegenheit
verhalten.
Mit herzlichem Gruss
Ihr sehr ergebener
[handschriftlich:] Arthur Schnitzler
[maschinenschriftlich:] Herrn Oberlandsgerichtsrat
Dr. Robert
Adam Pollak,
Wien.