|Dr. Arthur Schnitzler 28. 10. 1920.
Verehrter Herr Doktor,
Innerhalb der
dramatischen Autorengenossenschaft
soll
es statutengemäss ein Schiedsgericht ins Leben
gerufen werden, ungefähr nach den Prinzipien, wie sie in den beiliegenden Statuten
des Bühnenschiedsgerichtes ausgesprochen sind. Als Obmann dieses Schiedsgerichtes
soll ein Berufsrichter fungieren und ich habe mir erlaubt in der Vorstandssitzung, wo diese Angelegenheit zur Sprache kam, Sie, lieber Herr Doktor, als
denjenigen zu nennen, der mir für ein solches Amt schon dadurch höchst geeignet
erschiene, weil in Ihnen eben Eigenschaften eines dramatischen Autors und eines
Richters sich vereinen. Man hat mich ersucht unverbindlich bei Ihnen anzufragen, ob
Sie geneigt wären ein solches Amt eventuell zu übernehmen. Ist es gewissermassen auch
ein Ehrenamt, so soll es keineswegs ein unbesoldetes sein; nach ungefährer Berechnung
dürften im Jahre 10–20 Fälle zur schiedsrichterlichen Verhandlung kommen und es wird
auch daran gedacht, eventuell nicht einen, sondern zwei Vorsitzende zu ernennen, so
dass sich also die Arbeit verteilen würde. Bitte schreiben Sie mir recht bald, wie
Sie sich prinzipiell zu dieser Angelegenheit verhalten.
[maschinenschriftlich:] Herrn Oberlandsgerichtsrat
Dr. Robert Adam Pollak,
Wien.