liebes] Das Korrespondenzstück ist undatiert und irritiert durch das sehr deutliche »s« am Wortschluss. Es lässt sich also nicht mit Sicherheit sagen, dass es sich überhaupt um ein an Salten gerichtetes Schreiben handelt. Die Verwendung von Tinte und die Schrift legen es nahe, dass es im Jahrzehnt zwischen 1900 und 1910 anzusiedeln ist. Möglich, wenngleich nicht belegt, stellt es eine Gratulation zum ersten Abend des Jung-Wiener Theaters zum Lieben Augustin dar, das Salten am 17. 11. 1901 eröffnete. Schnitzler hatte zwar am 16. 11. 1901 die Generalprobe besucht, blieb der Eröffnung aber fern.
ACDH-CH OEAW
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Bäckerstraße 13
1010 Wien
T: +43 1 51581-2200
E: acdh-ch-helpdesk(at)oeaw.ac.at
Bei Fragen, Anmerkungen, Kritik, aber gerne auch Lob, wenden Sie sich bitte an den ACDH-CH Helpdesk.
Versand: | [18. 11. 1901?] Schnitzler, Arthur |
|
---|---|---|
Empfangen: | Salten, Felix |
Signatur | A, Wien, Wienbibliothek im Rathaus, ZPH 1681, 2.1.516 |
---|---|
Beschreibung | Karte |
Handschrift | schwarze Tinte, deutsche Kurrentschrift |
Zufügungen | |
Ordnung | mit Bleistift von unbekannter Hand in der rechten oberen Ecke »1« numeriert |
Eine zitierfähige Angabe dieser Seite lautet:
Arthur Schnitzler an Felix Salten, [18. 11. 1901?]. In: Arthur Schnitzler: Briefwechsel mit Autorinnen und Autoren. Digitale Edition. Hg. Martin Anton Müller, Gerd Hermann Susen und Laura Untner, https://schnitzler-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L03027.html (Abfrage 23. 5. 2023)
Für gekürzte Zitate reicht die Angabe der Briefnummer aus, die eindeutig und persistent ist: »L03027«.
Für Belege in der Wikipedia kann diese Vorlage benutzt werden:
{{Internetquelle
|url=https://schnitzler-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L03027.html |titel=Arthur Schnitzler an Felix Salten, [18. 11. 1901?] |werk=Arthur Schnitzler:
Briefwechsel mit Autorinnen und Autoren |hrsg=Martin Anton
Müller, Gerd-Hermann Susen, Laura Untner |sprache=de
|datum=1901-11-18 |abruf=2023-05-23 }}
Diese Abschrift wurde noch nicht ausreichend mit dem Original abgeglichen. Sie sollte derzeit nicht – oder nur durch eigenen Abgleich mit dem Faksimile, falls vorliegend – als Zitatvorlage dienen.