Die Beantwortung unserer an die
Staatstheaterkasse gerichtete Anfrage bestätigen wir dankend und erlauben uns Folgendes zu bemerken.
Die Bestimmungen über die Tantiemenauszahlung resp. -Verrechnung erscheinen in den gegenwärtigen Verträgen gegenüber den früheren, die keine eigentlichen Verträge, sondern sogenannte Tantiemenreverse waren, kaum geändert. Doch da nach jenen früheren Verträgen eine fixe Abonnementsquote galt, jetzt aber, wie der Herr
Bundestheaterkommissär schreibt, die Abonnementsbeträge in ihrer vollen Höhe in die Einnahmen einbezogen werden, so wäre gerade jetzt eine getrennte Aufstellung von Tageseinnahmen und Abonnementsquote vorzuziehen; wie ja auch früher in den Tantiemenabrechnungen für den Autor bei jeder Vorstellung die Tageseinnahme und die fixe Abonnementsquote getrennt figurierten.
Da ja auch der
Burgtheaterdirektion allabendlich eine nach Abonnementsquote und Tageseinnahme getrennte Verrechnung vorgelegt wird, erwächst für die Kassagebahrung nicht die geringste Schwierigkeit oder Mühe dadurch dass sie, wie es eben früher der Fall war, den Autoren die gleiche Verrechnung zugänglich machte.